Vor gut einem Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) die Neustrukturierung der stationären Notfallversorgung beschlossen. In Abhängigkeit zu erfüllenden strukturellen und qualitativen Voraussetzungen an den Kliniken, erfolgte die Einteilung in Kliniken der Basisnotfallversorgung und der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung. Reichen die Vorgaben für die stationäre Notfallversorgung aus oder muss die gesamte Notfallversorgung in Deutschland neu geregelt werden? Diskutieren Sie dies auf dem DIVI2019 gemeinsam mit Prof. Dr. André Gries (Foto) am 6. Dezember ab 16:30 Uhr!
Die Zentrale Notaufnahme bildet ein Kernelement der neuen Strukturen: So müssen bereits Kliniken der Basisnotfallversorgung eine eigenständige Zentrale Notaufnahme unter eigener Leitung vorhalten. Für die Leitungsfunktion wird die Zusatzqualifikation Notfallpflege bzw. die Zusatzweiterbildung klinische Akut- und Notfallmedizin gefordert. Die Ersteinschätzung aller Notfallpatienten soll innerhalb von 10 Minuten erfolgen und Notaufnahmen an Kliniken der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung haben eine Beobachtungsstation zu etablieren.
Welche Auswirkungen in der Praxis hat der G-BA-Beschluss wirklich, welche sind noch zu erwarten? Die aktuelle Sitzung rund 365 Tage nach dem G-BA Beschluss soll nun die tatsächliche Situation im Rettungsdienst, an den Kliniken und in den Zentralen Notaufnahmen aufgreifen und darstellen.
Termin:
Symposium: Neustrukturierung der Notfallversorgung - Umsetzung in der Praxis?
DIVI-Kongress
Messe Hamburg, Raum Freiburg (A3)
Freitag, 6. Dezember 2019
16.30 bis 18 Uhr