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NEU - Kostenfreie DIVI-Anwartschaft für Studierende und Auszubildende in der Intensiv- und Notfallmedizin

Das Präsidium der DIVI hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, Studierende und Auszubildende aus den Gesundheitsfachberufen in der Intensiv- und Notfallmedizin eine kostenfreie DIVI-Anwartschaft zu ermöglichen. In der Satzung ist derzeit eine gesonderte Mitgliedsart für Studierende oder Auszubildende nicht vorgesehen, daher erfolgt die Erteilung einer Anwartschaft. Ziel dieser Anwartschaft ist es, Auszubildenden und Studierenden frühzeitig Einblick und Mitwirkung in der DIVI zu ermöglichen, mit der Perspektive einer DIVI-Mitgliedschaft nach Studienabschluss oder Ausbildungsende.

Vier Arten von Mitgliedschaften

  • Ordentliches Mitglied ist ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder Notfallmedizin. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis eingereicht werden (mit dem Online-Mitgliedsantrag). Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 210 Euro pro Jahr.

  • Außerordentliches Mitglied ist ein Facharzt in Zusatzweiterbildung, Arzt in Fachweiterbildung sowie Arzt in der Intensiv- oder Notfallmedizin. Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt 90 Euro pro Jahr.

  • Mitglied der Gesundheitsfachberufe können alle Gesundheitsfachberufe im Tätigkeitsschwerpunkt der Intensiv- und Notfallmedizin werden (z.B. Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Medizintechniker, Informatiker, Seelsorger). Der Mitgliedsbeitrag für Gesundheitsfachberufe beträgt 30 Euro pro Jahr.

  • DIVI-Anwartschaft auf Mitgliedschaft. Kostenfreie Mitgliedschaft für Studierende und Auszubildende. (Kostenfreie DIVI-Anwartschaft )

Mitglieder aus kooperierenden Fachgesellschaften und Berufsverbänden erhalten einen Rabatt auf die DIVI-Mitgliedschaft.

Ärztliche Mitglieder

Ärztliche Mitglieder erhalten eine Ermäßigung von 1/3 auf den Mitgliedsbeitrag, wenn sie gleichzeitig Mitglied in einer der kooperierenden Fachgesellschaften oder Berufsverbände sind.

Gesundheitsfachberufe

Wer den folgenden Organisationen angehört, profitiert von der dualen Mitgliedschaft bei der DIVI:

  • Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF)
  • Atmungstherapeuten der DGP
  • Pflegekräfte der DGIIN
  • Mitglieder der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Duale Mitglieder erhalten einen Rabatt auf die Jahresgebühr.


Beitragssatzung der DIVI

 

 

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Kontakt

DIVI e.V.
Schumannstraße 2
10117 Berlin
Tel.: 030 / 40 00 56 07
Fax: 030 / 40 00 56 37
E-Mail: info@divi.de

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