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Neues DIVI-Positionspapier – Wenn ein klares Ja zur Organspende nicht genügt
„Besteht der Wunsch des Patienten nach einer Organspende, so sollte zukünftig auch eine Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand möglich sein.“ Mit diesem zentralen Satz rückt eine interdisziplinäre Working Group der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein bislang wenig beachtetes Thema bei der Organspende in den Fokus. Denn bisher dürfen in Deutschland Organe nur entnommen werden, wenn zuvor der irreversible Hirnfunktionsausfall – umgangssprachlich „Hirntod“ – festgestellt wurde. Das geschieht bei höchstens drei Prozent der Todesfälle auf Intensivstationen. Die große Mehrheit der Patienten, die auf der Intensivstation versterben, stirbt nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Selbst ein eindeutig dokumentierter Wunsch zur Organspende kann dann nach bisher geltendem Recht nicht umgesetzt werden. Mehr als zwei Jahre hat die Working Group die medizinischen, ethischen und rechtlichen Voraussetzungen der Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand (cDCD) intensiv diskutiert. In ihrem jetzt veröffentlichten wissenschaftlichen Positionspapier zeigen die Autoren, unter welchen Voraussetzungen cDCD auch in Deutschland möglich sein könnte.
APTC: Training für die schwierigsten Einsatzlagen
Zwölf erfahrene Notärzt:innen, Notfallsanitäter:innen und Mitglieder von Luftrettungscrews aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben im Juli den ersten von der DIVI zertifizierten Advanced Prehospital Trauma Care (APTC) absolviert. Das neue Kursformat richtet sich gezielt an erfahrenes präklinisches Personal und bereitet auf besonders komplexe Situationen der Traumaversorgung vor. Der nächste Kurs findet am 3. und 4. Oktober in Stuttgart statt – noch sind Plätze verfügbar.
„Wir trainieren genau die Situationen, die auch erfahrene Teams an ihre Grenzen bringen können – seltene, hochkritische Einsatzlagen, komplexe Entscheidungen und erweiterte Maßnahmen unter enormem Zeitdruck“, sagt Dr. Martin Breitkopf, Kursdirektor des APTC.
Sepsis – Gerettet, aber nicht gesund
Eine schwere Sepsis zu überstehen, ist oft erst der Anfang eines langen Weges zurück ins Leben. Zum Welt-Sepsis-Tag am 13. September macht die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) darauf aufmerksam, dass Betroffene und Angehörige auch nach der Entlassung Orientierung und Unterstützung brauchen. Die Fachgesellschaft sieht dabei auch die behandelnden Kliniken selbst in der Verantwortung.
Startschuss für optiSEP: 7,5-Millionen-Euro-Projekt geht in die Umsetzung
7,5 Millionen Euro Förderung, 42 Monate Laufzeit und ein ambitioniertes Ziel: Das Forschungsprojekt optiSEP soll die Versorgung von Sepsispatient:innen von der frühen Erkennung bis zur Intensivmedizin verbessern. Jetzt im September – dem Monat des Welt-Sepsis-Tages – ist das bundesweite Projekt unter Beteiligung der DIVI offiziell angelaufen. Ab Ende des zweiten Quartals 2027 sollen die ersten Patient:innen eingeschlossen werden, noch im selben Jahr kommt das neue Maßnahmenpaket erstmals zum Einsatz.
Umfrage: Verfügbarkeit, Nutzung und Interpretation von Daten automatischer Notrufsysteme
Welche Daten aus automatischen Notrufsystemen stehen entlang der Rettungskette tatsächlich zur Verfügung – und welchen Einfluss haben sie auf Disposition, Einsatztaktik, präklinische Versorgung und klinische Entscheidungen? Die Akademie der Unfallchirurgie (AUC), das Universitätsklinikum Essen und die Feuerwehr Essen untersuchen dies aktuell in einer gemeinsamen wissenschaftlichen Umfrage zu 112-eCalls und Third-Party-Service-eCalls. Die anonyme Teilnahme dauert etwa zehn Minuten.
Schlichterspruch zu OPS 8-98f tritt heute in Kraft: DIVI widerspricht Alles-oder-Nichts-Regelung
Eine neue verbindliche Regelung zur Kodierung der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung nach OPS 8-98f tritt heute zum 1. September 2026 tritt in Kraft. Danach muss in den ersten 13 Kalendertagen ab Aufnahme auf die Intensivstation für jeden Tag eine Visite durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin dokumentiert sein. Fehlt dieser Nachweis an einem einzelnen Tag, kann der OPS 8-98f für den gesamten Intensivaufenthalt nicht angewendet werden. Die DIVI hält diese Alles-oder-Nichts-Regelung für unverhältnismäßig und hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.
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