Das Grundgerüst der Krankenhausreform stehe, heißt es vor dem nächsten Treffen der Regierungskommission an diesem Donnerstag. Die bereits etablierten Strukturen in Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen als Blaupause für Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen dienen. Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Regierungskommission ist aber in NRW – und damit geplant demnächst in ganz Deutschland – die Notfallmedizin keine eigene Leistungsgruppe. So wird eine Institution nicht berücksichtigt, in der pro Jahr 15 bis 20 Millionen hilfesuchende Menschen medizinische Leistungen erhalten. Daher fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mit äußerstem Nachdruck, die Notfallmedizin in dreistufiger Unterteilung als Leistungsgruppe in die noch zu erstellende Liste der Krankenhausreform aufzunehmen. Nur so wird das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfähig.