Pressemeldungen
PM: Neues Gesetz zur Organ- und Gewebespende: „Der Zeitpunkt der Einsichtnahme in das Register muss verändert werden!“
Das in der vergangenen Woche beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei einer Organ- und Gewebespende hinkt an einem ganz entscheidenden Punkt: Dem Zeitpunkt, an dem Mediziner und Familie Einsicht in die vom Patienten hinterlegte Entscheidung bekommen sollen. „Die Einsichtnahme in ein zukünftiges Register erst NACH Feststellung eines irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) ist nicht praktikabel und widerspricht der gelebten Praxis der Patientenautonomie“, stellt Professor Dr. Klaus Hahnenkamp, Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald, klar. Der Sprecher der Sektion Organspende und Organtransplantation der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), und damit die Stimme von knapp 3.000 auf diesem Gebiet der Medizin tätigen Menschen, drängt auf eine Änderung des Gesetzentwurfes. „Sobald der betreffende Patient keine Aussicht mehr auf Heilung hat und der IHA unmittelbar bevorsteht oder vermutet wird, aber noch nicht festgestellt ist, muss eine Einsichtnahme in das Register möglich sein!“, bekräftigt auch DIVI-Präsident Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler, diese Forderung. Janssens spricht als Präsident wie auch als Sektionssprecher der Gruppe Ethik. So ist Janssens überzeugt: „Wenn wir den Willen des Patienten erst zum derzeit festgelegten Todeszeitpunkt erfahren, können wir als Mediziner dem Wunsch des Patienten nicht entsprechen.“
PM: DIVI fordert zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Spenderbereitschaft
Die Änderung der Gesetzgebung zur Organ- und Gewebespende – weg von einer aktiven Zustimmung hin zu einer doppelten Widerspruchslösung – wurde gestern vom Bundestag abgelehnt. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bedauert dieses Ergebnis. „Wir akzeptieren diese doch sehr eindeutig ausgefallene Entscheidung der Abgeordneten“, sagt DIVI-Präsident Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Gleichzeitig nehmen wir nach dem gestrigen Tag aber wohlwollend zur Kenntnis, dass fast alle Rednerinnen und Redner im Bundestag betont haben, die Zahl der Organspender in Deutschland erhöhen zu wollen.“ So fordert die DIVI, den verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft jetzt zügig zu konkretisieren und Taten folgen zu lassen.
PM: Notfallreformgesetz: „Ein Integriertes Notfallzentrum unter fachlicher Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung ist inakzeptabel!“
Die Reform der Notfallversorgung ist angelaufen: Am 8. Januar hat Gesundheitsminister Jens Spahn seinen Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht – 49 Seiten, gegliedert in drei Kernbereiche. „Eine wichtige Initiative zur zukünftigen Sicherstellung der Versorgung“, lobt Professor Dr. André Gries (linkes Foto), Ärztlicher Leiter der Zentralen Notaufnahme/ Notaufnahmestation am Universitätsklinikum Leipzig, stellvertretend für die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das große ABER folgt auf dem Fuße: „Der Gesetzentwurf krankt inhaltlich allerdings an zum Teil erheblichen Mängeln!“ Im Zentrum der Kritik der DIVI steht die vorgeschlagene Struktur von Integrierten Notfallversorgungszentren (INZ), einer von drei Kernbereichen des Gesetzentwurfes. Ein INZ soll es nach Plänen Spahns an etwa jedem zweiten an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhaus geben. Mit einem Tresen als zentralen Anlaufpunkt für den Patienten, wo triagiert und dann in den KV-Bereich oder die Zentrale Notaufnahme des Krankenhauses weitergeleitet wird. „Eine an sich gute Idee – allerdings unter der fachlichen Leitung der KV! Das ist für die DIVI inakzeptabel!“
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