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Pressemeldungen

Stellungnahme der DIVI zum Beschluss des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zu Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der Triage

Stellungnahme der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) zum Beschluss des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28.12.2021 – 1 BvR 1541/20 – Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung in der Triage

Die Hauptautoren der Leitlinie „Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“, zum ersten Mal veröffentlicht am 25.03.2020, kommentieren das am 28.12.2021 vom Bundesverfassungsgericht gesprochene Urteil wie folgt:

  1. Grundsätzlich begrüßt die DIVI, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber mit seiner heutigen Entscheidung auffordert, zum Umgang mit einer möglichen pandemiebedingten Triage-Situation Stellung zu beziehen – auch mit Blick auf die von der DIVI immer wieder geforderte Rechtssicherheit für die handelnden Akteure in dilemmatischen Entscheidungssituationen.

  2. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass die DIVI Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“ verfassungskonform sind – und zwar insbesondere auch hinsichtlich des Kriteriums der klinischen Erfolgsaussicht.

  3. Die DIVI ist uneingeschränkt, so wie das Bundesverfassungsgericht, der Meinung. dass eine Priorisierung aufgrund des Gleichheitsgebots nicht vertretbar nur innerhalb der Gruppe der COVID-19-Erkrankten und nicht zulässig aufgrund des kalendarischen Alters, aufgrund sozialer Merkmale oder aufgrund bestimmter Grunderkrankungen oder Behinderungen und auch nicht aufgrund des SARS-CoV-2-Impfstatus ist. ( siehe aktuelle Fassung der S1-Leitlinie vom 26.11.2021 auf den Seiten der DIVI wie der AWMF)

  4. Um die sachgemäße Anwendung der Empfehlungen zu unterstützen, hat die DIVI in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften auch in großen Onlineformaten Fortbildungen in Form von Webinaren zur praktischen Umsetzung organisiert. Auch zukünftig werden sich die Fachgesellschaften intensiv in der Aus-, Fort- und Weiterbildung bezüglich dieses Themas engagieren. Insofern begrüßt die DIVI, dass das Bundesverfassungsgericht spezifische Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung in der Medizin und Pflege und insbesondere des intensivmedizinischen Personals anregt, um auf eine Vermeidung von Benachteiligungen wegen Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen in einer Triage-Situation hinzuwirken.

  5. Die DIVI wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig dahingehend überprüfen, inwieweit weitere Präzisierungen ihrer Empfehlungen notwendig sind.

  6. Die DIVI ist der Auffassung, dass Ihre Empfehlungen eine solide Grundlage für die zukünftigen rechtlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber bieten.



Professor Dr. Uwe Janssens,
Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin, St.-Antonius-Hospital Eschweiler

Professor Dr. Georg Marckmann,
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, LMU München

Professor Dr. Jan Schildmann,
Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, MLU Halle-Wittenberg

Professor Dr. Jochen Taupitz,
Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim

 

Fotos (von links nach rechts): Professor Dr. Uwe Janssens (Mike Auerbach), Professor Dr. Georg Marckmann (Ives Krier), Professor Dr. Jan Schildmann (privat), Professor Dr. Jochen Taupitz (Universitäten Heidelberg und Mannheim)

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