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25. Februar 2026

Neue Handlungsempfehlungen für ethische Entscheidungen im Rettungsdienst veröffentlicht

Die Sektion Ethik und die Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin legen gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Board Präklinische Notfallmedizin der Deutschen Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) mit der Publikation Ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst erstmals umfassende Handlungsempfehlungen für ethisch reflektierte Entscheidungen unter Einsatzbedingungen vor. „Entscheidungen im Rettungsdienst müssen oft in kürzester Zeit und auf Basis begrenzter Informationen getroffen werden, sollen dabei aber dennoch medizinisch fundiert sowie ethisch und rechtlich verantwortbar sein“, begründet Erstautor Dr. Steffen Grautoff (li.), Ärztliche Leitung Rettungsdienst im Kreis Herford (NRW) und Mitglied der Sektion Ethik, die Motivation des Autoren-Teams. „Hierfür versteht sich die vorliegende Veröffentlichung als Hilfestellung für alle im Rettungsdienst Tätigen!“ Das Paper ist open access in der Zeitschrift Notfall + Rettungsmedizin publiziert.

Adressiert werden reale Herausforderungen, wie zum Beispiel multimorbide Patientinnen und Patienten oder psychische Krisen. „Auch haben wir das starre algorithmische Vorgehen im Rettungsdienst durch individualisierte ethische Abwägungen ergänzt“, so der stellvertretende Sprecher der Sektion Ethik, Dr. Jochen Dutzmann (Mitte), Oberarzt in der Klinik für Innere Medizin am Universitätsklinikum Halle. Das Paper betone das „Zwei-Säulen-Modell“ aus medizinischer Indikation und Patientenwille als Grundlage jeder Maßnahme und mache ethisch begründete Therapiebegrenzungen, Nicht-Transport und palliative Zielsetzungen explizit legitim.

Der stellvertretende Sprecher der Sektion Notfall- und Katastrophenmedizin, Notfallsanitäter Bernhard Gliwitzky (re.), betont zudem: „Besonders wichtig war uns die Entscheidungskompetenz des gesamten Rettungsteams zu stärken, indem medizinische Möglichkeiten mit prognostischer Realität und Patientenwünschen abgeglichen werden.“

Ein kurzer Überblick über die neuen Handlungsempfehlungen

  • Therapiebegrenzung und palliative Ziele: Bei fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankungen (beispielsweise terminale Tumor- oder Organinsuffizienz) vorrangig Symptomlinderung (Atemnot, Schmerzen) statt Lebensverlängerung; Integration der SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung).
  • Reanimationsentscheidungen: Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Herz‑Kreislauf‑Stillstand nur bei Indikation und mutmaßlichem Patientenwillen; Abbruch oder Unterlassung möglich, wenn aussichtslos.
  • Psychische Erkrankungen: Strukturierte Einwilligungsprüfung; Zwangsmaßnahmen nur bei Eigen-/Fremdgefährdung gemäß Psychisch-Kranken-Gesetz der Länder.
  • Dokumentation und Beratung: Lückenlose Protokollierung; Telenotarzt/Telenotärztin einbeziehen; Rechtsgrundlagen wie Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten priorisieren.