Aktuelle Meldungen
Bericht aus dem Präsidium | Teil 3: Gesundheitsfachberufe. Klare Regeln für gelebte Zusammenarbeit

Wie gelingt es, dass in einer interprofessionellen Fachgesellschaft alle Berufsgruppen gleichermaßen Verantwortung übernehmen können? Mit der neuen Geschäftsordnung der Gesundheitsfachberufe schafft die DIVI dafür zum 1. Juli einen verbindlichen Rahmen. „Klare und nachvollziehbare Strukturen sind eine wichtige Voraussetzung für gute Zusammenarbeit“, sagt DIVI-Präsident Prof. Florian Hoffmann. „Sie geben allen Berufsgruppen die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und Verantwortung zu übernehmen.“
Bereits mit der neuen Satzung hat die DIVI die Gesundheitsfachberufe im März deutlich gestärkt. Die Geschäftsordnung regelt nun erstmals einheitlich, wie ihre Vertreter:innen für das Präsidium und das Amt der Kongresspräsidentin bzw. des Kongresspräsidenten vorgeschlagen und gewählt werden. Festgelegt sind unter anderem die Voraussetzungen für eine Kandidatur, das Vorschlagsrecht, verbindliche Fristen sowie ein transparentes Wahlverfahren einschließlich der Vorstellung aller Kandidat:innen und der Offenlegung möglicher Interessenkonflikte.
Einheitliche Regeln für die Mitwirkung
Im Präsidium werden die Gesundheitsfachberufe durch zwei stimmberechtigte Personen vertreten: eine Pflegefachperson sowie eine Vertreterin bzw. einen Vertreter der weiteren Gesundheitsfachberufe. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der DIVI-Gesundheitsfachberufe. Hierbei erfolgen Vorschläge für die Vertreterin bzw. den Vertreter der Pflegefachberufe von denjenigen Mitgliedern, die dem Pflegefachberuf angehören und die der anderen Professionen durch diejenigen Mitglieder, die den anderen Professionen angehören. Nach Vorstellung der Kandidat:innen im Rahmen einer virtuellen Veranstaltung erfolgt eine Abstimmung für die Teilnehmer:innen der Versammlung über einen personalisierten Link, wobei die Mitglieder der DIVI-Gesundheitsfachberufe für die jeweilige Vertreterin bzw. den jeweiligen Vertreter wahlberechtigt sind. Die von den Gesundheitsfachberufen gewählten Personen werden der Präsidentin bzw. dem Präsidenten als Kandidat:innen für das Präsidium der Abstimmung durch die Mitgliederversammlung benannt. Die neuen Geschäftsordnungen können Mitglieder im internen Bereich der DIVI-Website einsehen.
Für das Amt der Kongresspräsidentin bzw. des Kongresspräsidenten gilt künftig ein fester Turnus: Zweimal nacheinander wird eine Vertreterin bzw. ein Vertreter aus der Pflege vorgeschlagen, anschließend einmal eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der übrigen Gesundheitsfachberufe.
Vielfalt als Stärke der DIVI
„Auf einer Intensivstation übernimmt jede Berufsgruppe eine andere, unverzichtbare Aufgabe. Genau diese Vielfalt macht auch unsere Fachgesellschaft aus“, betonen Dr. Teresa Deffner (li.) und Thomas van den Hooven (re.) als derzeitige Vertreterin bzw. Vertreter der Gesundheitsfachberufe im Präsidium. „Deshalb war es dem Präsidium wichtig, Verfahren zu schaffen, die für alle nachvollziehbar sind und die Mitwirkung jeder Profession gleichermaßen ermöglichen.“
Mit den neuen Geschäftsordnungen entwickelt die DIVI ihre interprofessionellen Strukturen konsequent weiter. Im nächsten Teil von Bericht aus dem Präsidium geht es um die Junge DIVI – und darum, wie der intensiv- und notfallmedizinische Nachwuchs künftig noch stärker in die Arbeit der Fachgesellschaft eingebunden wird.
- Die insgesamt sechs neuen Geschäftsordnungen (GO) der DIVI sind für Mitglieder im internen Bereich zum Download eingestellt:
- GO der Gesundheitsfachberufe
- GO der Jungen DIVI
- GO der DIVI-Ärzte
- GO der DIVI-FB
- GO des DIVI-Präsidiums
- GO des DIVI-Vorstands
Fotos: Michael Szabo (Universitätsklinikum Jena) und Universitätsklinikum Münster
Aktuelle Veranstaltungen
Aktuelle Stellenangebote