Anwartschaft
Studierende der Humanmedizin sowie Auszubildende und Studierende in Vollzeit in einem Gesundheitsfachberuf oder einer anderen in der Intensiv- und Notfallmedizin tätigen Profession stellen einen Antrag auf eine Anwartschaft, sofern sie sich innerhalb der Regelstudien- bzw. Regelausbildungszeit befinden.
Der Antrag muss einen Nachweis über Beginn und voraussichtliches Ende der Ausbildung/des Studiums enthalten.
Die Anwartschaft ist beitragsfrei und ermöglicht die Nutzung aller Vorteile einer Vereinsmitgliedschaft, ausgenommen eine Rabattierung auf den DIVI-Kongress. Sie beinhaltet kein Stimmrecht und keine Wählbarkeit in Vereinsämter.
Sie endet mit Abschluss der Ausbildung/des Studiums oder auf Antrag durch Überführung in die reguläre Mitgliedschaft. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Änderungen im Ausbildungsstand sind der Vereinigung unaufgefordert mitzuteilen.
Fachärztin/ Facharzt
- ohne ZWB (Intensivmedizin, Notfallmedizin oder klinische Akut- und Notfallemedizin) sind außerordentliche Mitglieder.
- mit einer ZWB (Intensivmedizin, Notfallmedizin oder klinische Akut- und Notfallemedizin) sind ordentliche Mitglieder.
Assistenzärztin/ Assistenzarzt
sind außerordentliche Mitglieder.
Assistenzärztinnen/ Assistenzärzte zahlen einen reduzierten Jahresbeitrag von 100 €.
Ein Nachweis ist erforderlich.
Ärztliche Mitglieder, die bereits Mitglied in einer Fachgesellschaft oder einem Berufsverband der DIVI-FB sind, erhalten einen Rabatt von 25% auf den derzeitigen Mitgliedsbeitrag. Bitte wählen Sie Ihre Fachgesellschaft/ Berufsverband aus und geben Sie dann Ihre Mitgliedsnummer ein.
Gesundheitsfachberufe
Mitglieder der Gesundheitsfachberufe können alle Gesundheitsfachberufe im Tätigkeitsschwerpunkt der Intensiv- und Notfallmedizin werden (z.B. Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Medizintechniker, Informatiker, Seelsorger).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 60 pro Jahr. (40 Euro pro Jahr bei der Dualen Mitgliedschaft)
Mitglieder der DGP (Atemtherapeuten), der DGIIN, der DGF und der Pflegekammer RLP können die Duale Mitgliedschaft beantragen. Bitte wählen Sie hier die Fachgesellschaft aus und geben Sie dann Ihre Mitgliedsnummer bei der Fachgesellschaft/Pflegekammer ein.