Aktuelles
PTBS als Berufskrankheit anerkannt: Mitarbeitersicherheit ist auch Patientensicherheit!
Vor einem halben Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Posttraumatische-Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters als Berufskrankheit anerkannt. Jetzt wurde die Urteilsbegründung endlich veröffentlicht – und die Entscheidung damit endgültig bestätigt. „Wir begrüßen diese wegweisende Rechtsprechung außerordentlich“, kommentiert Dr. Dominik Hinzmann (links), Sprecher der Sektion Perspektive Resilienz der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Urteil stoße hoffentlich eine generelle Debatte an, psychischen Belastungen im Gesundheitswesen besser vorzubeugen, vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin, mit einer signifikant hohen Abfolge dramatischer Ereignisse.
„Um den Personalmangel in der Intensiv- und Notfallmedizin langfristig in den Griff zu bekommen, müssen wir uns deutlich mehr und deutlich besser um die noch vorhandenen Mitarbeitenden kümmern!“, fordert deshalb auch DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher (rechts) mit Blick auf 2024. Auf seine Initiative gründete sich die Sektion Resilienz bereits vor fünf Jahren und setzt sich seither für die psychische Gesunderhaltung der Mitarbeiten in der Intensiv- und Notfallmedizin ein. „Dafür brauchen wir eine flächendeckende und nachhaltige Implementierung kollegialer Unterstützungssysteme in allen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland!“, appelliert Präsident Walcher. So hat in den 2022 veröffentlichten Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung der Intensivstationen die Sektion wichtige Aspekte zur Personalführsorge durch psychosozialen Unterstützung unter anderem im Sinne eines so genannten „Peer support“ eingebracht.
Telefonische kollegiale Beratung bei der PSU HELPLINE
Kostenfrei – anonym – vertraulich
0800 0911 912 – täglich von 9 bis 21 Uhr
Die PSU HELPLINE bietet telefonische kollegiale Beratung bei besonderen Belastungssituationen und schwerwiegenden Ereignissen. An der PSU HELPLINE arbeiten in kollegialer Unterstützung ausgebildete sog. Peers (Pflegende, Ärztinnen/Ärzte und weitere Mitarbeitende im Gesundheitswesen) sowie Psychosoziale Fachkräfte und approbierte Psychotherapeutinnen und -therapeuten.
DIVI zur Verabschiedung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes: Das GDNG schafft Rechtssicherheit für Wissenschaftler und Patienten!
Endlich gibt es eine klare Rechtsgrundlage! Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. An den Gesetzestexten wurde lange gefeilt. In der jetzigen Form begrüßt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) das Inkrafttreten des GDNG ausdrücklich. Mit diesem Gesetz wird vor allem die Eigenforschung auch im Verbund von Gesundheitseinrichtungen erleichtert. Dies dient generell einer besseren Patientenversorgung.
„Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“ Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch die DIVI, gefolgt sei, diese Forschung nun zu erleichtern. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird für viele Forschungsprojekte mit den eigenen Daten keine Einwilligung mehr benötigt. Damit wird nun bundeseinheitlich geregelt, was vorher in verschiedenen Bundesländern durch Landesrecht schon möglich war.
Der DIVI23 war in jeglicher Hinsicht ein Rekord-Kongress!
Es war spannend. Es war sehr aufregend. Es waren noch nie so viele Teilnehmende vor Ort, noch nie so viele Aussteller. Der Jahreskongress der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in der vergangenen Woche im CCH in Hamburg hat viele Rekorde aufgestellt. „Vor allem ist mir die sehr positive Gesamtstimmung aufgefallen“, freut sich Kongresspräsident Professor Thorsten Brenner (links), Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Universitätsklinikum Essen. Das Motto „Interdisziplinarität stärken – Multiprofessionalität leben“ sei von den Teilnehmern wirklich gelebt worden. „Das hat sich auch durch die Diskussionen aller von mir besuchten Symposien gezeigt“, bestätigt Co-Kongresspräsident Klaus Notz (rechts), Leiter der Bildungseinrichtungen der Akademie der Kreiskliniken Reutlingen. Er ist der erste Kongresspräsident, der die Gesundheitsfachberufe repräsentiert. „In allen Sitzungen ist multiprofessionell diskutiert worden. Es haben sich pflegerische Teilnehmer zu ärztlichen Themen gemeldet, es haben Therapeuten ihren Blickwinkel beigesteuert. Es waren sehr lebhafte, wichtige und gute Diskussionen!“
Seine Forschung konnte den plötzlichen Kindstod erheblich senken: Professor Gerhard Jorch wird Ehrenmitglied der DIVI
Wie kaum ein anderer Mensch hierzulande hat er dazu beigetragen, dass Kinder gesund ins Leben starten. Seine Forschungsarbeit hat es geschafft, dass die Sterberate durch den plötzlichen Kindstod stark gesenkt werden konnte. Er war außerdem viele Jahre DIVI-Präsidiumsmitglied, erster Kongresspräsident in Leipzig und ist bis heute der Herausgeber der DIVI-Zeitschrift. Für seine Dienste im Namen der Patienten wurde der Kinderarzt und Neonatologe Professor Gerhard Jorch (Portrait und rechts) jetzt von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ausgezeichnet: Er wurde zum Ehrenmitglied der Fachgesellschaft ernannt.
Aktuelle Veranstaltungen
Aktuelle Stellenangebote

