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Schlichterspruch zu OPS 8-98f tritt heute in Kraft: DIVI widerspricht Alles-oder-Nichts-Regelung

Eine neue verbindliche Regelung zur Kodierung der aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung nach OPS 8-98f tritt heute zum 1. September 2026 tritt in Kraft. Danach muss in den ersten 13 Kalendertagen ab Aufnahme auf die Intensivstation für jeden Tag eine Visite durch einen Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin dokumentiert sein. Fehlt dieser Nachweis an einem einzelnen Tag, kann der OPS 8-98f für den gesamten Intensivaufenthalt nicht angewendet werden. Die DIVI hält diese Alles-oder-Nichts-Regelung für unverhältnismäßig und hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht.
Darin macht die Fachgesellschaft deutlich: Eine einzelne ausgefallene oder nicht ausreichend dokumentierte Visite darf nicht die über viele Tage nachweislich erbrachte hochaufwendige intensivmedizinische Behandlung vollständig entwerten. „Die tägliche fachärztliche Visite steht für uns nicht zur Debatte“, sagt DIVI-Präsident Prof. Florian Hoffmann. „Aber wenn an einem einzelnen Tag ein Nachweis fehlt, kann dies nicht die Leistung aller übrigen Tage ausradieren.“
Die Stellungnahme wird an den Schlichtungsausschuss, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Die DIVI fordert darin eine versorgungsrealistische und verhältnismäßige Regelung.
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