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21. Mai 2026

Notfallreform – DIVI fordert Nachbesserungen im vorliegenden Gesetzentwurf

Keine unabhängige Qualitätssicherung, keine klaren Führungsstrukturen und keine verbindlichen Standards für Integrierte Notfallzentren: Bevor in gut drei Wochen der Bundesrat in einem ersten Durchgang über das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung berät, nimmt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nochmals detailliert zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung. Die Fachgesellschaft begrüßt zwar wichtige Korrekturen gegenüber der ursprünglichen Fassung, sieht jedoch insbesondere bei der Qualitätssicherung, den Governance-Strukturen der Integrierten Notfallzentren, der strukturierter Ersteinschätzung und der digitalen Vernetzung weiterhin erheblichen Handlungsbedarf.

„Der vorliegende Entwurf enthält wichtige Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Fassung. Das erkennen wir als ersten wichtigen Schritt an“, kommentiert Professorin Sabine Blaschke, federführende Autorin der Stellungnahme, Mitglied im DIVI-Präsidium und Sprecherin der DIVI-Sektion Notfalldokumentation. „Gleichzeitig sehen wir aber an entscheidenden Stellen weiterhin strukturelle Defizite, die für die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten hochrelevant sind. Und deshalb müssen im Gesetzentwurf weitere Anpassungen erfolgen “, erklärt Blaschke weiter, die in der Universitätsmedizin Göttingen die Zentrale Notaufnahme leitet.

Unabhängige Daten- und Evaluationsstrukturen auf Bundesebene gefordert

Im Mittelpunkt der Kritik stehen insbesondere die geplanten Regelungen zur Qualitätssicherung. Aus Sicht der DIVI dürfen Evaluationen in der Notfallversorgung nicht durch die jeweiligen Leistungsträger selbst erfolgen. Stattdessen fordert die Fachgesellschaft unabhängige und neutrale Daten- und Evaluationsstrukturen auf Bundesebene.

„Eine moderne Notfallversorgung braucht transparente und objektive Qualitätsindikatoren. Qualitätssicherung darf nicht dort angesiedelt werden, wo gleichzeitig Eigeninteressen bestehen“, betont DIVI-Präsident Prof. Florian Hoffmann, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg. „Nur unabhängige Strukturen schaffen Vertrauen und ermöglichen eine belastbare Weiterentwicklung der Versorgung.“

Kritisch bewertet die DIVI zudem die vorgesehene Governance-Struktur der Integrierten Notfallzentren (INZ/KINZ). Die Verantwortung für die organisatorische und fachliche Leitung müsse eindeutig bei den Krankenhäusern liegen, um reibungslose Prozesse und eine sichere Patientensteuerung gewährleisten zu können, so Präsident Hoffmann weiter.

Alternative Versorgungspfade durch klinische Sicherheitsnetze ergänzen

Darüber hinaus werden verbindliche Personalmindeststandards für die Notaufnahmen der Krankenhäuser in der vierseitigen Stellungnahme gefordert sowie eine auskömmliche Refinanzierung der Vorhaltekosten. Die Notaufnahme müsse zudem als eigenständige Versorgungsstruktur mit eigener Leistungsgruppe und Fachabteilungsschlüssel sichtbar gemacht werden.

Auch bei der strukturierten Ersteinschätzung sieht die Fachgesellschaft erhebliche Risiken: Die geplante stärkere Steuerung über telemedizinische Angebote und alternative Versorgungspfade müsse zwingend durch klinische Sicherheitsnetze ergänzt werden – etwa durch verbindliche Red-Flag-Kriterien, maximale Wartezeiten und verpflichtende Audits.

„Gerade vulnerable Patientengruppen und dynamische Krankheitsbilder dürfen im Rahmen neuer Steuerungsmechanismen nicht aus dem Blick geraten“, unterstreicht der neue Generalsekretär der DIVI, Prof. Alexander Zarbock, ein weiteres Anliegen der Fachgesellschaft. „Patientensicherheit muss explizite Leitgröße der Reform sein – nicht nur ein impliziter Nebeneffekt“, betont der Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster.

Schon lange überfällig: Einheitliche digitale Infrastruktur in der Notfallversorgung

Besonders hervor hebt die DIVI zudem die Bedeutung einer interoperablen digitalen Notfalldokumentation über alle Sektoren hinweg. Die Fachgesellschaft fordert schon lange eine standardisierte digitale Dokumentation entlang der gesamten Rettungskette sowie perspektivisch die Einführung eines bundesweiten Notfallregisters.

„Deutschland braucht endlich eine einheitliche digitale Infrastruktur in der Notfallversorgung – und jetzt haben wir die Chance dazu!“, ergänzt Sektionssprecherin Sabine Blaschke. „Ohne interoperable Datenstrukturen werden weder Qualitätssicherung noch Forschung und effiziente Patientensteuerung nachhaltig möglich sein.“

„Insgesamt sieht die DIVI also weiterhin erheblichen Anpassungsbedarf im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung“, fasst DIVI-Präsident Prof. Florian Hoffmann zusammen.

Gerne biete die DIVI deshalb ihre Expertise für weitere und zielführende Überarbeitungen an.


Fotos: Universitätsmedizin Göttingen, Klinikum Dritter Orden (Peter Braun), Universitätsklinikum Münster