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16. September 2026

Neues DIVI-Positionspapier – Wenn ein klares Ja zur Organspende nicht genügt

„Besteht der Wunsch des Patienten nach einer Organspende, so sollte zukünftig auch eine Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand möglich sein.“ Mit diesem zentralen Satz rückt eine interdisziplinäre Working Group der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ein bislang wenig beachtetes Thema bei der Organspende in den Fokus. Denn bisher dürfen in Deutschland Organe nur entnommen werden, wenn zuvor der irreversible Hirnfunktionsausfall – umgangssprachlich „Hirntod“ – festgestellt wurde. Das geschieht bei höchstens drei Prozent der Todesfälle auf Intensivstationen. Die große Mehrheit der Patienten, die auf der Intensivstation versterben, stirbt nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Selbst ein eindeutig dokumentierter Wunsch zur Organspende kann dann nach bisher geltendem Recht nicht umgesetzt werden. Mehr als zwei Jahre hat die Working Group die medizinischen, ethischen und rechtlichen Voraussetzungen der Organspende nach kontrolliertem Herzkreislaufstillstand (cDCD) intensiv diskutiert. In ihrem jetzt veröffentlichten wissenschaftlichen Positionspapier zeigen die Autoren, unter welchen Voraussetzungen cDCD auch in Deutschland möglich sein könnte.

„Wir erleben auf Intensivstationen immer wieder diese Situation: Unser Patient hat zu Lebzeiten eindeutig entschieden, nach seinem Tod Organe spenden zu wollen. Seine Angehörigen kennen diesen Wunsch. Sein klinischer Zustand ist leider aussichtslos. Er wird sterben. Und trotzdem müssen wir erklären, dass wir den Wunsch einer Organspende nicht erfüllen können, weil der irreversible Hirnfunktionsausfall nicht eintreten wird“, sagt Dr. Klaus Michael Lücking (li.), Organspendebeauftragter am Universitätsklinikum Freiburg und gemeinsam mit Dr. Gerold Söffker (Mitte) Leiter der DCD-Working-Group. „Das ist bitter und nur schwer zu vermitteln. Und es war für uns ein wesentlicher Grund, uns mit dieser Frage so intensiv auseinanderzusetzen.“

Ein Ja zur Organspende reicht nicht immer

In zahlreichen Ländern ist bereits eine Organspende auch nach einem kontrollierten Herz-Kreislauf-Stillstand erlaubt. Dies ermöglicht dort deutlich mehr Menschen, ihre Organe nach dem Tod zu spenden. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Menschen, die plötzlich auf der Straße einen Herzstillstand erleiden. Das DIVI-Positionspapier beschäftigt sich ausschließlich mit Patienten auf der Intensivstation, bei denen aufgrund einer aussichtslosen Prognose und entsprechend ihrem Willen entschieden wird, die lebenserhaltende Behandlung zu beenden. Diese Entscheidung muss unabhängig von einer möglichen Organspende fallen.

„Die Reihenfolge ist für uns nicht verhandelbar“, betont Gerold Söffker Oberarzt an der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. „Zuerst stehen die ärztliche Prognose und vor allem der Wille des Patienten.“ Erst wenn feststeht, dass die lebenserhaltende Therapie beendet werden soll, dürfe über eine mögliche Organspende gesprochen werden. Wenn der Patient sich eine Organspende wünscht, wird die lebenserhaltende Therapie beendet. „Wir begleiten dann den sterbenden Menschen gemeinsam mit seinen Angehörigen, bis sein Herz stehenbleibt“, so Gerold Söffker. „Nach einer Wartezeit prüfen wir den Ausfall lebenswichtiger Hirnfunktionen und stellen dann den Tod fest. Der sterbende Mensch bleibt bis zuletzt unser Patient – nicht ein möglicher Organspender.“

Widerspruchsregelung und cDCD: Zwei Wege, ein Ziel

Die politische Debatte über die Zukunft der Organspende wird derzeit durch die Diskussion über die Widerspruchsregelung dominiert. Hierzu hat eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten im August einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Widerspruchsregelung betrifft die Feststellung des Willens des Organspenders. Die Aktivität der DCD-Working-Group ist unabhängig von dieser politischen Initiative entstanden und nimmt eine ganz andere Ebene der Organspende in den Blick.

„Wir beschäftigen uns intensiv mit der Frage: Wann ist der Tod so sicher festgestellt, dass ein Patient auf der Intensivstation als Organspender infrage kommen kann?“, erklärt Klaus Michael Lücking. „Wir schlagen keine neue Definition des Todes vor. Ein Mensch gilt als tot, wenn sein Gehirn seine lebenswichtigen Funktionen dauerhaft verloren hat. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gehirn nicht mehr durchblutet ist. Dies kann durch eine schwerste Hirnschädigung geschehen – oder durch einen anhaltenden Herzkreislaufstillstand. Der Weg ist ein anderer, der Tod derselbe.“

Der Wille des Patienten muss im Mittelpunkt stehen

So stehen für die DIVI beide Debatten nicht in Konkurrenz: „Das eine regelt, wie der Wille zur Organspende festgestellt wird. Das andere betrifft die Voraussetzungen, unter denen dieser Wille nach dem Tod überhaupt umgesetzt werden kann“, betont DIVI-Präsident Prof. Florian Hoffmann (re.).

„Für die DIVI ist entscheidend, dass der Wille des Patienten im Mittelpunkt steht.“


Fotos: Universitätsklinikum Freiburg, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Klinikum Dritter Orden (Peter Braun)