(1) Ordentliches Mitglied ist ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin, Notfallmedizin oder klinische Akut- und Notfallmedizin. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis** eingereicht werden.
(2) Außerordentliches Mitglied ist wer Arzt in der Fachweiterbildung oder Facharzt in der Zusatzweiterbildung zu Intensivmedizin, Notfallmedizin oder klinische Akut- und Notfallemdizin ist.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für:
- Fachärzt:innen 220 Euro pro Jahr.
- Assistenzärzt:innen in Ausbildung zum ersten Facharzt 100 Euro pro Jahr.
(Hierfür muss ein entsprechender Nachweis** eingereicht werden. )
Ärztliche Mitglieder erhalten eine Ermäßigung von 25% auf den Mitgliedsbeitrag, wenn sie gleichzeitig Mitglied in einer der kooperierenden Fachgesellschaften oder Berufsverbände der DIVI-FB sind.
(2) Mitglieder der Gesundheitsfachberufe können alle Gesundheitsfachberufe im Tätigkeitsschwerpunkt der Intensiv- und Notfallmedizin werden (z.B. Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Medizintechniker, Informatiker, Seelsorger).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 60 pro Jahr. (40 Euro pro Jahr bei der Dualen Mitgliedschaft)
Mitglieder der Gesundheitsfachberufe, die bereits Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege (DGF), Atmungstherapeuten der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) oder in der Pflegekammer-Rheinlandpfalz sind, profitieren von einer dualen Mitgliedschaft. Bitte wählen Sie hierzu die bestehende Mitgliedschaften weiter unten im Formular aus.
(4) Studierende und Auszubildende von Gesundheitsfachberufen in der Intensiv- und Notfallmedizin können einen Antrag auf Anwartschaft stellen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es handelt sich um ein Studium bzw. eine Ausbildung in Vollzeit, Der Anwärter befindet sich innerhalb der Regelstudienzeit bzw. Regelausbildungszeit, Der Ausbildungs-/Studiengang wird in Anlage 1 der DIVI-Anwartschaft aufgeführt. Es ist ein entsprechneder NAchweis aus dem der Studien- bzw. Ausbildungsbeginn und das voraussichtliche Ende (Regelstudienzeit) hervorgeht. Die DIVI-Anwartschaft wird dann in eine entsprechende Vollmitgliedschaft umgewandelt.
Ärztliche Mitlieder die bereits in einer dieser Fachgesellschaften bzw. Berufsverbände Mitglied ist, erhalten einen Rabatt auf die DIVI-Mitgliedschaft. Nach der Auswahl bitte Ihre Mitgliedsnummer eintragen.