Facebook

Youtube

Instagram

X

Aktuelle Meldungen

Neuigkeiten aus der Intensiv- und Notfallmedizin

DIVI zur Krankenhausreform: Ohne Notfallversorgung nur Stückwerk!

Das Grundgerüst der Krankenhausreform stehe, heißt es vor dem nächsten Treffen der Regierungskommission an diesem Donnerstag. Die bereits etablierten Strukturen in Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen als Blaupause für Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen dienen. Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Regierungskommission ist aber in NRW – und damit geplant demnächst in ganz Deutschland – die Notfallmedizin keine eigene Leistungsgruppe. So wird eine Institution nicht berücksichtigt, in der pro Jahr 15 bis 20 Millionen hilfesuchende Menschen medizinische Leistungen erhalten. Daher fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) mit äußerstem Nachdruck, die Notfallmedizin in dreistufiger Unterteilung als Leistungsgruppe in die noch zu erstellende Liste der Krankenhausreform aufzunehmen. Nur so wird das deutsche Gesundheitssystem zukunftsfähig.

„Innerhalb der DIVI weicht die Freude über den erreichten Kompromiss zwischen Bund und Ländern dem Unverständnis darüber, dass die Notfallmedizin als Leistungsgruppe weiterhin unbeachtet bleibt“, erklärt DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher (Foto), Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburgs. „Das ist dann doch zu viel der Kompromissbereitschaft von Bundesseite. In dieser Form kann und darf das Reformvorhaben nicht umgesetzt werden!“

Aus fachlicher Sicht ist die Versorgung hilfesuchender Menschen eine Selbstverständlichkeit. Die Qualität der Leistungserbringung aber steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Qualität der vorgehaltenen infrastrukturellen, apparativen und personellen Strukturen, wie auch der Menge der erbrachten Leistungen. So ist unbestritten, dass nicht in jedem Krankenhaus ein Maximum an Vorhaltung geleistet werden kann und auch muss. „Die stationäre Notfallmedizin ist schlicht und ergreifend ein integraler Bestandteil einer jeden Krankenhausplanung“, so DIVI-Präsident Walcher. „Die Strukturen bedürfen deshalb zwingend einem dreistufigen System!“

Die stationäre Notfallversorgung muss eigene dreistufige Leistungsgruppe werden!

Die DIVI ist überzeugt: Sinnvolle Lösungen im Gesundheitswesen setzten eine strukturierte Verzahnung der Sektoren und Strukturen voraus. Aus fachlicher Sicht macht es keinen Sinn, miteinander zusammenhängende Reformen zu planen und dann schon bei der ersten Reform wesentliche Bestandteile, die für die nächsten Reformen wichtig sind, nicht zu berücksichtigen.

„Entsprechend verweisen wir als Fachgesellschaft auf die bislang noch nicht im Fokus stehende 4. Empfehlung der Regierungskommission vom 15. Februar dieses Jahres zur Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland sowie die noch zu erwartenden Vorschläge für eine Reform für das Rettungswesen“, sagt Walcher. „Denn diese werden in der aktuellen Debatte – oder schon als fertiges Grundgerüst gelobten Reform – vollkommen außer Acht gelassen!“

Dreistufiges System bereits durch G-BA und DIVI-Strukturempfehlung etabliert

Unabhängig davon ist auch aus anderen Gründen wenig weitsichtig und fachlich nicht nachvollziehbar, warum man die stationäre Notfallversorgung nicht als eigene sowie dreistufige Leistungsgruppe ausweisen möchte. Der G-BA hat bereits eine Regelung zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern verabschiedet. Es ist inzwischen in der Praxis etabliert und Grundlage weiterer Strukturempfehlungen.

Entsprechend basiert das 3-Stufen-Modell für die intensivmedizinischen Versorgungsstufen in der Empfehlung der DIVI zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen ebenfalls auf der G-BA-Regelung. „Es wäre nur konsequent, diesen Weg weiterzugehen“, appelliert DIVI-Präsident Walcher.

Stellt die Politik die Weichen für die Zukunft?

Mit Spannung erwartet die DIVI die Ergebnisse des Zusammentreffens der Regierungskommission am Donnerstag, den 29. Juni 2023. Ob die vorgetragenen Argumente die Entscheidungsträger von Bund und Ländern so überzeugen können, dass die aus notfallmedizinischer Sicht zwingend erforderliche Ergänzung um die Leistungsgruppe der Notfallmedizin gelingt?


Foto: Universitätsklinikum Magdeburg

Newsletter bestellen

Bestellen Sie unseren Newsletter, um in der Intensiv- und Notfallmedizin auf dem Laufenden zu bleiben!

Ihre Berufsgruppe:

captcha 
Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Impressum

Mitglied werden

Hier erfahren Sie alles über die Vorteile einer DIVI-Mitgliedschaft und können den Mitgliedsantrag gleich online ausfüllen!

Mitglied werden

Kontakt

DIVI e.V.
Schumannstraße 2
10117 Berlin
Tel.: 030 / 40 00 56 07
Fax: 030 / 40 00 56 37
E-Mail: info@divi.de

Impressum und Datenschutz

Pressemeldungen

Ob Qualitätssicherung auf Intensivstationen oder Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen – die DIVI veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu spannenden Themen.

Meldungen lesen