Unter Moderation der Bundesärztekammer haben sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall und Akutmedizin (DGINA) auf einen gemeinsamen Antrag für eine Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ für die Musterweiterbildungsordnung verständigt.
Prof. Jorch (DIVI) und Prof. Dodt (DGINA) sind sich einig, dass dieser gemeinsame Schritt die Konsequenz aus der stürmischen Entwicklung der Klinischen Notfall- und Akutmedizin mit Einrichtung zahlreicher interdisziplinärer Notaufnahmen an deutschen Kliniken in den letzten 10 Jahren ist. Nach Schätzungen suchen jährlich ca. 21 Mio. Patienten die Notaufnahmen deutscher Krankenhäuser auf. Akut- und Notfallpatienten mit ganz unterschiedlichen Symptomen und Diagnosen müssen hier hochprofessionell und fachübergreifend versorgt werden. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern gab es für diesen Bereich der Medizin in Deutschland bisher keine spezifische Ausbildung für das ärztliche Personal.
Um die Patientensicherheit in den Notaufnahmen zu erhöhen und die Attraktivität des Arbeitsplatzes Notaufnahme zu steigern, haben DIVI und DGINA am 21.01.2016 beschlossen, einen gemeinsamen Vorschlag für eine Zusatzweiterbildung für die „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ auf den Weg zu bringen. Prof. Gries, der die Inhalte seitens der DIVI vorbereitet hat, erklärt, dass so die Patientenversorgung weiter verbessert und Ärzten, die in diesem Bereich ihre berufliche Zukunft sehen, eine weiterführende Qualifikation ermöglicht werden soll. Prof. Wrede von der DGINA sieht wesentliche Elemente in der in Berlin bereits eingeführten Zusatzweiterbildung für „Klinische Notfall- und Akutmedizin“ enthalten. Grundlage dieses Vorschlages bilden die Inhalte des Europäischen Curriculums für Notfallmedizin der Europäischen Gesellschaft für Notfallmedizin (EuSEM). Der deutsche Vorschlag folgt dem EuSEM-Curriculum mit der Kombination von Kernausbildungszeit in der Notaufnahme und zu erfüllenden klinischen Voraussetzungen wie Intensiv- und präklinische Notfallmedizin.
Für den Erwerb der Zusatzweiterbildung ist dabei die vorliegende Facharztweiterbildung in einem der großen Fächer mit hohem Anteil an Notfallpatienten erforderlich. Erwerben können die Zusatzweiterbildung Anästhesisten, Allgemeinmediziner, Chirurgen, Internisten, Neurologen, Neurochirurgen sowie Pädiater. Die Zusatzweiterbildung erfordert die ganztägige, vollzeitige Tätigkeit in einer interdisziplinären Notaufnahme von zwei Jahren, von denen ein halbes Jahr während der Weiterbildungszeit in dem jeweiligen Gebiet erbracht werden kann. Eingangsvoraussetzungen für den Erwerb der Zusatzweiterbildung sind zudem die bestehende Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ und zusätzlich ein halbes Jahr Tätigkeit auf einer Intensivstation. DIVI und DGINA sehen nun den Weg für eine Einführung der Zusatzweiterbildung geebnet und hoffen auf eine rasche Implementierung in die deutsche Weiterbildungsordnung.