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DIVI Schwangeren-Intensivregister

Herzlich willkommen im Register „Die schwangere und postpartale Patientin auf der Intensivstation“

Wir möchten alle Intensivmediziner in unserem Land bitten, das Register mit Leben zu füllen und Daten von Patientinnen einzugeben, die während ihrer Schwangerschaft oder unmittelbar nach der Geburt bis inklusive 3. postpartalem Tag eines oder mehrerer Kinder auf einer Intensivstation behandelt wurden.
Bitte tragen Sie die Daten nach Beendigung der Intensivtherapie ein, da das Outcome von Mutter und Kind registriert werden soll.
Alle Daten sind anonymisiert.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen ganz herzlich.

Die Sektion Schock der DIVI

Ethik-Votum

Ein Ethik-Votum wurde bei der zuständigen Ärztekammer Nordrhein beantragt und geprüft. Die Ärztekammer Nordrhein bestätigte unser bisheriges Vorgehen und antwortete: "(...) so können wir Ihnen mitteilen, dass epidemiologische Forschungsvorhaben mit anonymisierten Daten gemäß §15 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte nicht der Beratungspflicht durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer unterliegen. Eine Beratung Ihres Forschungsvorhabens durch die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein ist daher nicht erforderlich und wird nicht durchgeführt.“ Wir freuen uns sehr, dass wir Ihnen so die notwendige Rechtssicherheit zur Teilnahme am Schwangerenregister geben können.

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Gerne können Sie sich hier registrieren. Nach Prüfung werden wir Sie für das Schwangeren-Intensivregister freischalten.