23. November 2021 |
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Das Land Bayern (Kleeblatt Süd) sowie die Länder Thüringen, Sachsen, Berlin und Brandenburg (Kleeblatt Ost) haben am frühen Abend offiziell das überregionale Kleeblatt-Konzept zur strategischen Verlegung von Intensivpatienten aktiviert. In den nächsten Tagen soll eine größere Anzahl an Patienten in andere Kleeblatt-Regionen verlegt werden.
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Intensiv-Verlegung von COVID-19-Patienten: Kriterienkatalog bietet EntscheidungshilfeIn der dritten Pandemiewelle steigt die Auslastung der bundesweiten Intensivstationen – und damit der Bedarf an innerdeutschen Verlegungen von schweren COVID-19-Fällen. Ein neuer Kriterienkatalog unterstützt Intensivmediziner bei der Entscheidung, welche Patienten strategisch verlegt werden können. Besonders beim Transport von Intensivverlegungen bedarf es einer sehr sorgfältigen Nutzen-Risiko-Abwägung, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. „In der Empfehlung haben wir Verlegungskriterien und mögliche Ein- und Ausschlusskriterien dargestellt, die individuelle Arztentscheidungen in dieser schwierigen Situation unterstützen können“, erklärt Professor Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und Delegierter der DIVI-Fachgruppe Anästhesiologie. „Gemeinsam mit Kollegen in der Fachgruppe Intensivmedizin, Infektiologie und Notfallmedizin (COVRIIN) am Robert-Koch-Institut haben wir diesen hilfreichen Katalog entwickelt und bundesweit mit den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten in den „Kleeblattstrukturen“ der 16 Bundesländer abgestimmt“, so Gräsner. Diese Kleeblattstruktur habe sich bereits im letzten Jahr etabliert als Teil eines Konzepts, um bundesweit intensivmedizinische Kapazitäten zu schaffen. Weiterlesen |
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Im Video erklärt: Der Kriterienkatalog zur Verlegung von COVID-19-Patienten
Prof. Uwe Janssens erklärt in knapp 13 Minuten, welche Kriterien für die Verlegung von COVID-19-Patienten relevant sind. |
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Hintergrundinformationen:
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Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI):
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB. Herausgeber: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V., Schumannstraße 2, 10117 Berlin Vertreten durch den Präsidenten der DIVI: Prof. Dr. Gernot Marx, FRCA | Uniklinik RWTH Aachen | Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care | 52074 Aachen Ansprechpartner bei Rückfragen: Interne Kommunikation der DIVI | Nina Meckel, medXmedia Consulting KG, München Tel: +49 (0)89 / 230 69 60 69, Fax: +49 (0)89 / 230 69 60 60, E-Mail: info@divi.de |
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