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Kongress-Symposium: Bis zum letzten Atemzug – Beatmung am Lebensende

Es ist ein schwieriger und für alle Beteiligten fordernder Prozess: Bei einem beatmeten Patienten, bei dem keine medizinische Indikation für diese Intervention mehr besteht – oder der Patientenwille die Beatmung in der konkreten Situation ausschließt –, sollte eine Therapiebegrenzung beziehungsweise der Therapierückzug im Sinne der Therapiezieländerung erfolgen. Das Symposium „Bis zum letzten Atemzug – Beatmung am Lebensende“ beim DIVI-Kongress in Hamburg beleuchtet diesen Prozess unter verschiedenen Gesichtspunkten.


Fred Salomon betont in seinem Eingangsreferat die enorme emotionale Bedeutung der Atmung für Patienten, Angehörige und das Behandlungsteam. Die Diskonnektion des sterbenden Patienten vom Beatmungsgerät oder die sogenannte „terminale“ Extubation führen deshalb regelhaft zu einer emotionalen Belastung der Angehörigen – aber auch bei den Mitgliedern des Behandlungsteams. Immer wieder werden in diesem Zusammenhang rechtliche Fragen aufgeworfen. Es besteht die Sorge, dass es sich hierbei um eine „aktive Sterbehilfe“ handelt. Die rechtlichen Unsicherheiten wird Gunnar Duttge in seinem Vortrag auflösen. Andrej Michalsen wird abschließend aus seiner praktischen Erfahrung heraus Empfehlungen zum konkreten Vorgehen bei Verzicht auf eine Beatmung geben. Dabei geht er vor allem auf das Beenden einer invasiven Beatmung nach Therapiezieländerung mit Zulassen des Sterbens bei einem terminal kranken Patienten ein.

Termin:

Symposium: Bis zum letzten Atemzug – Beatmung am Lebensende
DIVI-Kongress
Messe Hamburg, Raum Chicago (Konferenztrakt A)
Mittwoch, 4. Dezember 2019
16.30 bis 18 Uhr

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