Facebook

Youtube

Instagram

X

Aktuelle Meldungen

Neuigkeiten aus der Intensiv- und Notfallmedizin

Bundesärztekammer hat fünfte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls beschlossen

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat die fünfte Fortschreibung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) beschlossen und am 5. September 2022 veröffentlicht. Diese ist ab sofort gültig und anzuwenden.

„In dieser fünften Fortschreibung sind neue Protokollbögen enthalten“, informiert der stellv. Sektionssprecher der Sektion Organspende und Organtransplantation der DIVI Dr. Gerold Söffker (linkes Foto), Hauptverantwortlicher Transplantationsbeauftragter am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE). Ebenso sei die Anwendung zusätzlicher bildgebender Verfahren zur Feststellung eines zerebralen Zirkulationsstillstandes unter ECMO/ECLS geprüft worden.

„Gemäß dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse können die CT-Angiographie (CTA), die Perfusionsszintigraphie und die Doppler-/Duplexsonographie unter venovenöser ECMO zuverlässig beurteilt werden. Bei einer venoarteriellen ECMO/ECLS sind diese Verfahren nicht anzuwenden“, zitiert Söffker aus der neuen Richtlinie.

Der Sprecher der Sektion Bewusstseinsstörungen und Koma, Prof. Dr. Hans-Christian Hansen, Chefarzt der Klinik für Neurologie am FEK Friedrich-Ebert-Krankenhaus Neumünster betont: „Der prinzipielle Ablauf der IHA-Diagnostik hat sich bewährt und wurde beibehalten. Nach den Maßgaben der Richtlinie müssen weiterhin in drei aufeinanderfolgenden Stufen eng definierte, diagnostische Kriterien geprüft werden. Sind alle Kriterien erfüllt, kann der irreversible Hirnfunktionsausfall und somit der Tod sicher und unzweifelhaft diagnostiziert werden“.


Zu finden ist die neue Richtlinie auf der Website der Bundesärztekammer:

Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Fünfte Fortschreibung

Dtsch Ärztebl | 8. Juli 2022 | DOI: 10.3238/arztebl.2022.rl_hirnfunktionsausfall_02


Foto: Dr. Gerold Söffker (linkes Foto – Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) und Prof. Dr. Hans-Christian Hansen (rechtes Foto – Torben Brinkema)

Newsletter bestellen

Bestellen Sie unseren Newsletter, um in der Intensiv- und Notfallmedizin auf dem Laufenden zu bleiben!

Ihre Berufsgruppe:

captcha 
Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Impressum

Mitglied werden

Hier erfahren Sie alles über die Vorteile einer DIVI-Mitgliedschaft und können den Mitgliedsantrag gleich online ausfüllen!

Mitglied werden

Kontakt

DIVI e.V.
Schumannstraße 2
10117 Berlin
Tel.: 030 / 40 00 56 07
Fax: 030 / 40 00 56 37
E-Mail: info@divi.de

Impressum und Datenschutz

Pressemeldungen

Ob Qualitätssicherung auf Intensivstationen oder Notfallversorgung von Kindern und Jugendlichen – die DIVI veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu spannenden Themen.

Meldungen lesen