Die Änderung der Gesetzgebung zur Organ- und Gewebespende – weg von einer aktiven Zustimmung hin zu einer doppelten Widerspruchslösung – wurde gestern vom Bundestag abgelehnt. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bedauert dieses Ergebnis. „Wir akzeptieren diese doch sehr eindeutig ausgefallene Entscheidung der Abgeordneten“, sagt DIVI-Präsident Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Gleichzeitig nehmen wir nach dem gestrigen Tag aber wohlwollend zur Kenntnis, dass fast alle Rednerinnen und Redner im Bundestag betont haben, die Zahl der Organspender in Deutschland erhöhen zu wollen.“ So fordert die DIVI, den verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft jetzt zügig zu konkretisieren und Taten folgen zu lassen.