Die Änderung der Gesetzgebung zur Organ- und Gewebespende – weg von einer aktiven Zustimmung hin zu einer doppelten Widerspruchslösung – wurde gestern vom Bundestag abgelehnt. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bedauert dieses Ergebnis. „Wir akzeptieren diese doch sehr eindeutig ausgefallene Entscheidung der Abgeordneten“, sagt DIVI-Präsident Professor Dr. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Gleichzeitig nehmen wir nach dem gestrigen Tag aber wohlwollend zur Kenntnis, dass fast alle Rednerinnen und Redner im Bundestag betont haben, die Zahl der Organspender in Deutschland erhöhen zu wollen.“ So fordert die DIVI, den verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft jetzt zügig zu konkretisieren und Taten folgen zu lassen.

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Die Reform der Notfallversorgung ist angelaufen: Am 8. Januar hat Gesundheitsminister Jens Spahn seinen Entwurf in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht – 49 Seiten, gegliedert in drei Kernbereiche. „Eine wichtige Initiative zur zukünftigen Sicherstellung der Versorgung“, lobt Professor Dr. André Gries (linkes Foto), Ärztlicher Leiter der Zentralen Notaufnahme/ Notaufnahmestation am Universitätsklinikum Leipzig, stellvertretend für die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das große ABER folgt auf dem Fuße: „Der Gesetzentwurf krankt inhaltlich allerdings an zum Teil erheblichen Mängeln!“ Im Zentrum der Kritik der DIVI steht die vorgeschlagene Struktur von Integrierten Notfallversorgungszentren (INZ), einer von drei Kernbereichen des Gesetzentwurfes. Ein INZ soll es nach Plänen Spahns an etwa jedem zweiten an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhaus geben. Mit einem Tresen als zentralen Anlaufpunkt für den Patienten, wo triagiert und dann in den KV-Bereich oder die Zentrale Notaufnahme des Krankenhauses weitergeleitet wird. „Eine an sich gute Idee – allerdings unter der fachlichen Leitung der KV! Das ist für die DIVI inakzeptabel!“


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