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PM: DIVI empfiehlt neuen Dokumentationsbogen zur Therapiebegrenzung

Notfall- und Intensivmediziner retten Menschenleben. In bestimmten Fällen kann es aber sinnvoll sein, wenn sie die Intensivbehandlung begrenzen. Zum Beispiel dann, wenn das Überleben eines Patienten nur um den Preis einer dauerhaften schweren Einschränkung seiner Lebensqualität sichergestellt werden kann. Die Sektion Ethik der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat nun in Zusammenarbeit mit der Sektion Ethik der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) einen Dokumentationsbogen veröffentlicht, der bei dieser schwierigen Entscheidung eine wertvolle Hilfestellung gibt. Gemeinsam entwickelt haben ihn Vertreter vieler verschiedener Fachdisziplinen, unter anderem Medizinethiker, Medizinrechtler, Anästhesisten, Internisten, Pädiater und Palliativmediziner.

„Unsere Vorlage zur Dokumentation der Therapiebegrenzung hilft, die Problematik der Therapiebegrenzung präzise und strukturiert anzugehen. Bisher gab es dafür keine standardisierte Form“, erklärt Professor Uwe Janssens (Foto), Sprecher der DIVI-Sektion Ethik. „Sie erleichtert, dem Patientenwillen in Notfallsituationen zu entsprechen, im Team fair miteinander umzugehen und auch das Vertrauen zwischen allen Beteiligten zu fördern,“ so der Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Einmal ausgefüllt und in der Patientenakte abgelegt, sorgt die Dokumentation schnell für Klarheit in den unterschiedlichen Versorgungstrukturen einer Klinik. Außerdem verhindert sie, dass Maßnahmen eingeleitet oder fortgeführt werden, die nicht mehr indiziert oder gewollt sind. „Wir empfehlen, das Dokument an die jeweiligen lokalen Begebenheiten der Klinik anzupassen. Das ärztliche und pflegerische Personal braucht zudem zur Einführung eine angemessene Schulung“, ergänzt Professor Janssens. Hier müssen die Ethik-Kommissionen vor Ort tätig werden.

Dokumentationsvorlage hilft Intensivmedizinern mit einfacher und kurzer Struktur

Die Dokumentationsvorlage ist einfach strukturiert und besteht aus drei Teilen. In Teil 1 können Maßnahmen angekreuzt werden, die beim Patienten nicht oder nicht mehr durchgeführt werden sollen. Dazu zählen akut lebenserhaltende Maßnahmen wie die Reanimation und Beatmung, aber auch weniger zeitkritische wie die künstliche Ernährung. Alle Maßnahmen, die nicht angekreuzt werden, kann das Behandlungsteam also durchführen. Optionen, die in der Vorlage nicht aufgeführt werden, können die Behandler über ein Freitext-Feld ergänzen. In Teil 2 des Dokumentationsbogens werden die Gründe für die Therapiebegrenzung erfasst: Die Indikation fehlt oder der Patient lehnt die angeordnete Maßnahme ab. Ob der Patient selbst eingewilligt hat oder indirekt über einen Bevollmächtigten, wird ebenso dokumentiert. Gültig wird die Vorlage schließlich durch die Unterschriften des behandelnden Facharztes sowie eines Vertreters aus dem Pflegeteam.

DIVI-Positionspapiere bildeten die Basis

„Der neue hilfreiche Dokumentationsbogen setzt konsequent auf vergangene Arbeiten der Sektion Ethik der DIVI auf“, erklärt Professor Janssens. Bereits 2012 veröffentlichte die Sektion ein Positionspapier, bei der es um die Therapiezieländerung und Therapiebegrenzung in der Intensivmedizin ging. Dort wurden Kriterien zur Entscheidungsfindung, Optionen der Therapiebegrenzung und auch die Bedeutung von Kommunikation zwischen den dabei Beteiligten umfassend skizziert. 2016 veröffentlichte die DIVI darauf basierend das Papier „Grenzen der Sinnhaftigkeit von Intensivmedizin“. Auch hier lieferte die interdisziplinäre Vereinigung anhand konkreter Kriterien und Fragen eine Orientierungshilfe für Menschen in der Intensivmedizin und Intensivpflege.

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Die Vorlage „Dokumentation Therapiebegrenzung“ ist hier abrufbar.

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