Nach dem Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Erstfassung der Richtlinie zur Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs in der Notfallversorgung wendet sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach sowie alle Gesundheitsminister der Länder, um das Inkrafttreten in vorliegender Version zu verhindern. Die Ersteinschätzungs-Richtlinie bedürfe noch grundlegender Überarbeitung, heißt es in dem Brief, der gestern per E-Mail und per Post an die 17 Adressaten verschickt wurde. „Im derzeitigen Reformprozess sehen wir die Synchronisation der politischen Beschlüsse als einzige Möglichkeit an, unser Gesundheitssystem zukunftsfähig, sinnvoll und praxisorientiert aufzustellen“, betont DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie am Universitätsklinikum Magdeburg. „So rufen wir G-BA und BMG auf, den eingeschlagenen Weg noch einmal gemeinsam zu überarbeiten und in den Kontext der umfassenden, sehr komplexen Krankenhausreform zu stellen!“
Fünf konkrete Kritikpunkte führt die DIVI auf – um direkt Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgung von Notfallpatienten zu geben. Kritisiert wird unter anderem, dass die Ersteinschätzungs-Richtlinie auf die Entlastung der Notaufnahmen durch eine Patientensteuerung in den ambulanten Versorgungssektor der kassenärztlichen Vereinigung (KV) fokussiert, einen bekanntlich ebenfalls überlasteten Sektor, sowie Patienten nach Arbeits- oder Wegeunfällen, Privatpatienten und Selbstzahler – rund ein Viertel der Notfallpatienten – ausklammert.