Prof. Dr. med. Alexander Zarbock und Prof. Dr. med. Oliver Sakowitz

Gleich zwei neue Präsidiumsmitglieder darf die DIVI in ihren Reihen für das Jahr 2024 begrüßen: Prof. Dr. med. Oliver Sakowitz (Foto rechts), Ärztlicher Direktor der Neurochirurgie am RKH Klinikum Ludwigsburg und Prof. Dr. med. Alexander Zarbock (Foto links), Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster. Beide wurden in der Mitgliederversammlung 2023 gewählt und vertreten mit Beginn des neuen Jahres die neurologischen, beziehungsweise anästhesiologischen Mitglieder. Herzlich willkommen!

2024 tritt Präsident Prof. Felix Walcher sein zweites Jahr als DIVI-Präsident an. Ihm zur Seite stehen weiterhin Past-Präsident Prof. Gernot Marx sowie Präsident elect Prof. Florian Hoffmann. Neu in diesem Jahr ist allerdings auch das Amt des Schatzmeisters besetzt: Dieses übernimmt der Vertreter der Neuro-Fächer, Prof. Hagen Huttner, der bereits seit Anfang 2023 Mitglied im DIVI-Präsidium ist.

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Prof. Bernd Böttiger und Prof. Andreas Unterberg

Die DIVI sagt DANKE! Nach vielen Jahren der aktiven Tätigkeit scheiden jetzt zwei sehr verdiente Mitglieder aus dem DIVI-Präsidium aus: Prof. Bernd Böttiger, Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operativen Intensivmedizin in Köln sowie Prof. Andreas Unterberg, ehemaliger Direktor der Neurochirurgischen Klinik an der Universitätsklinik Heidelberg. Turnusgemäß übergeben beide jetzt nach zwei Wahlperioden ihre Ämter.

„Prof. Bernd Böttiger hat als Schatzmeister die DIVI maßgeblich in ihrer Entwicklung und ihrem Wachstum begleitet wie natürlich auch als Vertreter der Anästhesiologen zahlreiche hochemotionale Diskussionen geführt und mitgeprägt“, sagt DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher. „Diese Lücke zu füllen wird eine Herausforderung!“ Auch als Kongresspräsident 2019 bleibe Böttiger in sehr guter Erinnerung, organisierte er doch den letzten DIVI-Kongress in Präsenz vor der Pandemie. „Lieber Bernd, dein stetiges Engagement, Herzblut für die Sache, guten Kontakte in die Politik und selbstverständlich deine Expertise war ein riesiger Gewinn für die DIVI. Danke, dass du neun Jahre ehrenamtlich in der Fachgesellschaft aktiv warst!“, verabschiedet der DIVI-Präsident den Kollegen aus dem Präsidium.

„Prof. Andreas Unterberg war vor 10 Jahren Kongresspräsident der DIVI, nämlich 2013, und hat seit 2018 die Neuro-Fächer im DIVI-Präsidium vertreten“, resümiert Walcher.

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Dr. Dominik Hinzmann und Prof. Felix Walcher

Vor einem halben Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Posttraumatische-Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters als Berufskrankheit anerkannt. Jetzt wurde die Urteilsbegründung endlich veröffentlicht – und die Entscheidung damit endgültig bestätigt. „Wir begrüßen diese wegweisende Rechtsprechung außerordentlich“, kommentiert Dr. Dominik Hinzmann (links), Sprecher der Sektion Perspektive Resilienz der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Urteil stoße hoffentlich eine generelle Debatte an, psychischen Belastungen im Gesundheitswesen besser vorzubeugen, vor allem in der Intensiv- und Notfallmedizin, mit einer signifikant hohen Abfolge dramatischer Ereignisse.

„Um den Personalmangel in der Intensiv- und Notfallmedizin langfristig in den Griff zu bekommen, müssen wir uns deutlich mehr und deutlich besser um die noch vorhandenen Mitarbeitenden kümmern!“, fordert deshalb auch DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher (rechts) mit Blick auf 2024. Auf seine Initiative gründete sich die Sektion Resilienz bereits vor fünf Jahren und setzt sich seither für die psychische Gesunderhaltung der Mitarbeiten in der Intensiv- und Notfallmedizin ein. „Dafür brauchen wir eine flächendeckende und nachhaltige Implementierung kollegialer Unterstützungssysteme in allen Kliniken und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland!“, appelliert Präsident Walcher. So hat in den 2022 veröffentlichten Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung der Intensivstationen die Sektion wichtige Aspekte zur Personalführsorge durch psychosozialen Unterstützung unter anderem im Sinne eines so genannten „Peer support“ eingebracht.

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Telefonische kollegiale Beratung bei der PSU HELPLINE

Kostenfrei – anonym – vertraulich

0800 0911 912 – täglich von 9 bis 21 Uhr

Die PSU HELPLINE bietet telefonische kollegiale Beratung bei besonderen Belastungssituationen und schwerwiegenden Ereignissen. An der PSU HELPLINE arbeiten in kollegialer Unterstützung ausgebildete sog. Peers (Pflegende, Ärztinnen/Ärzte und weitere Mitarbeitende im Gesundheitswesen) sowie Psychosoziale Fachkräfte und approbierte Psychotherapeutinnen und -therapeuten.

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Endlich gibt es eine klare Rechtsgrundlage! Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. An den Gesetzestexten wurde lange gefeilt. In der jetzigen Form begrüßt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) das Inkrafttreten des GDNG ausdrücklich. Mit diesem Gesetz wird vor allem die Eigenforschung auch im Verbund von Gesundheitseinrichtungen erleichtert. Dies dient generell einer besseren Patientenversorgung.

„Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, kommentiert DIVI-Präsident Professor Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“ Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch die DIVI, gefolgt sei, diese Forschung nun zu erleichtern. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird für viele Forschungsprojekte mit den eigenen Daten keine Einwilligung mehr benötigt. Damit wird nun bundeseinheitlich geregelt, was vorher in verschiedenen Bundesländern durch Landesrecht schon möglich war.

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